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§57a-Begutachtung
Prüfung nach §57a KFG

Fahrzeuge werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des §57a Kraftfahrgesetzes (KFG) begutachtet. Diese Überprüfung stellt sicher, dass das Fahrzeug alle notwendigen Sicherheits- und Umweltstandards erfüllt und ordnungsgemäß zugelassen bleibt.

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